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Man lernt nie aus, unter dieser Kategorie findet Ihr Termine zu Themen, mit denen Ihr Eure Qualifikation erweitern, oder erhalten könnt.
Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?
- Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis D1, D1E, D, DE), die ab dem 10.09.2008 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen erwerben und gewerblich tätig sind.
- Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE), die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen neu erwerben und gewerblich tätig sind.
- deutsche Staatsangehörige sind
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR sind
- Staatsangehörige eines Drittstaats sind und für ein Unternehmen mit Sitz in EU/EWR arbeiten
zu Weiterbildungen zum Zwecke der "Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse" soweit Sie diese Fahrten
- im Güterkraft- oder Personenverkehr
- zu gewerblichen Zwecken
- auf öffentlichen Straßen
Die Verordnung
Gemäß der "BKrFQV" müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Die Weiterbildung beträgt "35 Stunden zu je 60 Minuten" und kann hierbei in 5 Tagesseminare zu jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden.
Die Inhalte der Weiterbildungen sind in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung in der "Liste der Kenntnisbereiche" vorgeschrieben. Die Kenntnisbereiche lauten:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Aus diesen drei Kenntnisbereichen sind die Themen für die fünf Weiterbildungstage zu entnehmen. Eine vollständige Auflistung der "Kenntnisbereiche" finden Sie in der BKrFQV.
Für eine Individuelle Beratung, Termine und Preise nehmen Sie z.B. telefonisch unter
0170 477 0886
Alles rund um den Erwerb einer Fahrerlaubnis