Meister aller Klassen....
Erfahren
Seit vielen Jahren bilden wir Fahrenlernende in allen Klassen aus. Führerschein mit 17, Mofa-Kurse, Motorradtrainings und (Firmen-) schulungen sind nicht alles. Zusätzlich bieten wir Gabelstapler- und LKW-Ladekranausbildung sowie die neue BerufskraftfahrerInnen Aus- und Weiterbildung an.
Zertifiziert
 
Wir sind nach AZAV zertifiziert und haben zahlreiche Maßnahmen rund um die Kraftfahrausbildung im Programm. Arbeitssuchende, die InhaberInnen eines Bildungsgutscheines der Agentur für Arbeit oder den Argen sind, finden bei uns mit Sicherheit die richtige Maßnahme. Sprechen Sie mit Ihrem/ Ihrer FallmanagerIn über Ihre Möglichkeiten.
 
Mehr als nur "Fahrschule"
Als eine der führenden Fahrschulen im Landkreis Göttingen bieten wir nicht nur eine engagierte Zweiradausbildung. Für die Ausbildung wird bei Bedarf Schutzkleidung und Regenbekleidung kostenlos zur Verfügung gestellt. Zurzeit dürfen wir Ihnen zwar keine Ausrüstung zur Verfügung stellen, stehen Ihnen aber gerne bei der Anschaffung eigener Schutzkleidung oder Helm mit unserer Erfahrung zur Seite.
Angesehen

Unsere Lkw- und Busausbildungen im Landkreis Göttingen haben einen besonders guten Ruf. Intensive Ausbildung, flexible Unterrichtszeiten und sehr gute Prüfungsergebnisse machen uns gerade bei Unternehmen, die auf zügige Ausbildung angewiesen sind, beliebt. Der Gabelstaplerschein oder die LKW-Ladekranausbildung kann parallel oder im Anschluss an die Führerscheinausbildung erfolgen.
Engagiert und freundlich
Unser Team ist freundlich und geduldig. Berufserfahrung, ständige Fortbildungen und echtes Interesse am Beruf garantieren eine hochwertige Ausbildung und sehr gute Prüfungsergebnisse. Ob der Führerscheinerwerb in konventioneller Form oder in einem Intensiv/Ferienkurs stattfindet, bestimmen Sie selbst. Für unsere Ferienfahrschule in Duderstadt stehen alle Kurstermine für 2022 bereits fest.
Anmeldungen nehmen wir jederzeit an.
Kompetent
Wir beraten Sie kompetent und umfassend rund um den Führerscheinerwerb und darüber hinaus. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Theorie...

 
Lehrmaterial

Unsere theoretische Ausbildung erfolgt mit aktuellem Unterrichtsmaterial. Interaktiver Unterricht und die Förderung der aktiven Mitarbeit des zu schulenden, gewährleistet einen schnellen Lernfortschritt. Unsere Nichtbestehensquote bei theoretischen Prüfungen ist nachweisbar sehr gering. Das digitale Lehrmaterial kann sowohl mit Internetzugang als auch ohne genutzt werden.
 

...und Praxis


Was wir alles für die Praxis bieten

Unsere Praxisausbildung erfolgt nach den Leitfäden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. So ist eine hochwertige und nachvollziehbare Ausbildung gewährleistet. Unsere Nichtbestehensquote bei praktischen Prüfungen ist nachweisbar sehr gering.
Der Umgang mit aktuellen Fahrerassistenz-Systemen wird in der Fahrausbildung erklärt und geübt. Ausbildung auf zeitgemäßen Fahrzeugen: Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind technisch auf dem aktuellen Stand. 
Wir schulen z.B. auf aktuellen PKW VW Golf Modellen (Ausbildung mit Schaltgetriebe und Automatik) mit zeitgemäßer und komfortabler Ausstattung und den Anforderungen angemessener Motorisierung. Ausbildung durch nette, kompetente Fahrlehrer in angenehmer Lernatmosphäre mit modernen Fahrzeugen.
 
 

Schöne Ferien !

 
 
Unsere Ferienkurse
 
Bei uns finden Intensivkurse in den Ferien zu festgelegten Terminen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien für alle Klassen statt.
Die Ausbildung erfolgt in kleinen Gruppen. 
Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist eine kürzere Ausbildungszeit möglich.
 

Kurs und gut …

 

Sollten Sie planen, innerhalb eines Kurses euren Führerschein komplett fertig zu machen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei uns, welche Maßnahmen Sie schon vor der Teilnahme am Kurs ergreifen müsst, um zeitnah eine Prüfung machen zu können.
Ansonsten bitten wir um rechtzeitige Anmeldung, damit wir Unterrichte und Ausbildungsverlauf für Sie planen und gestalten können.
 
 

Erste Hilfe-Kurs und Arztbesuch

 
Erste Hilfe
 
Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis schreibt der Gesetzgeber eine Ausbildung in der Erstversorgung von Unfallopfern vor.
Seit dem 01.04.2015 ist für alle Fahrerlaubnisklassen eine Ausbildung "Erste Hilfe" gefordert, diese Ausbildung findet eintägig mit einem Umfang von 9 Stunden statt. Die Termine für die Kurse können Sie natürlich auch bei uns im Büro erfragen, wo wir, wenn Sie wollen, auch gleich einen entsprechenden Platz für Sie buchen können.
Die Ausbildung "Erste Hilfe" kann z.B. beim DRK Duderstadt gemacht werden.
 


Sehen oder nicht sehen …

 
Der Sehtest:

Wer einen Führerschein der Klassen A,A1,B,BE,M,S,L oder T machen möchte, muss als Voraussetzung einen Sehtest bestehen.
Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe gemacht werden und ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mindestens 0,7 auf beiden Augen beträgt.
Der Sehtest kann bei jedem Optiker gemacht werden.
Wird der Sehtest nicht bestanden, muss die Fehlsichtigkeit mit einer Sehhilfe korrigiert werden. Erfüllt man dann die Bedingungen des Sehtests, ist die erste Hürde zum Führerschein geschafft.
 
Gehobene Anforderungen bei den Nutzfahrzeugklassen
 
Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E reicht ein einfacher Sehtest leider nicht aus, aufgrund der gehobenen Anforderungen in diesen Klassen, muss das Sehvermögen untersucht werden durch einen
  • Augenarzt,
  • einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"
  • einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
  • einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • einen Arzt des Gesundheitsamtes oder
  • einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung

Gesund?

In den Nutzfahrzeugklassen ist zusätzlich durch einen der o.g. Ärzte zu untersuchen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung zum Erwerb des Führerscheins ausschließen.
Bei den Klassen D, D1, DE, D1E müssen ausserdem besondere Anforderungen erfüllt werden hinsichtlich:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit

Eine evtl. vorhandene Untersuchungsbescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.

 

 
 
 
 
 
BKF-Weiterbildung
 
Warum Weiterbildung?
 
Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet alle FahrerInnen, die
 
  1. deutsche Staatsangehörige sind
  2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR sind
  3. Staatsangehörige eines Drittstaats sind und für ein Unternehmen mit Sitz in EU/EWR arbeiten



zu Weiterbildungen zum Zwecke der "Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse" soweit Sie diese Fahrten

  • im Güterkraft- oder Personenverkehr
  • zu gewerblichen Zwecken
  • auf öffentlichen Straßen

 

mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen  C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Die Verordnung
 

Gemäß der "BKrFQV" müssen BerufskraftfahrerInnen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Die Weiterbildung beträgt "35 Stunden zu je 60 Minuten" und kann hierbei in 5 Tagesseminare zu jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden.

Die Inhalte der Weiterbildungen sind in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung in der "Liste der Kenntnisbereiche" vorgeschrieben. Die Kenntnisbereiche lauten:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

Aus diesen drei Kenntnisbereichen sind die Themen für die fünf Weiterbildungstage zu entnehmen. Eine vollständige Auflistung der "Kenntnisbereiche" finden Sie in der BKrFQV.

Für eine Individuelle Beratung, Termine und Preise nehmen Sie z.B. telefonisch unter

0170 477 0886 oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

 

 

 

 

 

Beschleunigte Grundqualifikation
 
Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrer/innen, die gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation erwerben. 
 
Was ist zu tun?
 
Zum erstmaligen Erwerb der Grundqualifikation ist eine Ausbildung von 140 Stunden und eine abschließende Prüfung bei der IHK nötig.

Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?
 
  1. Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis D1, D1E, D, DE), die ab dem 10.09.2008 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen erwerben und gewerblich tätig sind.
  2. Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE), die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis dieser Klassen neu erwerben und gewerblich tätig sind.
Für eine Individuelle Beratung, Termine und Preise nehmen Sie z.B. telefonisch unter
0170 477 0886 oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand

 
Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur FahrerInnen auf Gabelstaplern eingesetzt werden, die für diese Tätigkeit geeignet, sowie ausgebildet sind und die Befähigung auch nachweisen können.
Nach DGUV Grundsatz 308-001 bedarf es deshalb zum Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand einer Grundeinweisung mit einer abschließenden theoretischen und praktischen Prüfung.
 
Wir bieten Ihnen Gabelstaplerfahrer-Ausbildung nach aktuellsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an:
 
  • Rechtliche Grundlagen (DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68)
  • Unfallursachen
  • Lastaufnahme, Stapel- und Ladeübungen
  • Technische Grundlagen
  • Wartung und Pflege

Auch die innerbetriebliche jährliche Unterweisung übernehmen wir gerne für Sie.

Termine und Preise auf Anfrage.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Angebot für ein Firmenseminar.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich in unserer Hauptstelle am Schützenring 16 in Duderstadt zur Verfügung.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich über das Kontaktformular  mit uns in Verbindung zu setzen. Wir sind stets bemüht, zeitnah einen neuen Termin anbieten zu können.

Ansonsten bitten wir um rechtzeitige Anmeldung, jeder Kurs findet ab drei Teilnehmern statt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kran-Ausbildung

 
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass Kranführende zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführen. 
Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt.

Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.

Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der KranführerInnen ist gemäß DGUV Grundsatz 309-003 der Unternehmende, der den Kranführende mit dem Führen des Kranes beauftragt.
 
Wir übernehmen gerne für Sie die Grundeinweisung nach DGUV Grundsatz 309-003 inhouse, oder auch in unseren Räumlichkeiten im Schützenring 16 in Duderstadt.
Preise und Termine erhalten Sie auf Anfrage.

Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Angebot für ein Firmenseminar.
 
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.